Mitglieder-Neuanmeldung

Beitragsfestsetzung

Durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung in Osnabrück 2004 wurde folgende Beitragsfestsetzung für die Mitgliedschaft in der Görres-Gesellschaft mit Wirkung ab 01. Januar 2005 getroffen:

  1. Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt für natürliche und juristische Personen 60,00 €.

  2. Für Schüler/innen und Studierende sowie für Personen, die sich noch in einem Vorbereitungsdienst befinden, u.a. Assistenten, beträgt der Mitgliedsbeitrag bis zum Eintritt in ein volles Beschäftigungsverhältnis 12,00 €.

  3. Sind beide Eheleute Mitglieder der Görres- Gesellschaft, so beträgt der Mitgliedsbeitrag für beide Eheleute zusammen 60,00 €.

  4. Der Präsident wird ermächtigt, in besonderen Fällen (z.B. hohes Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf Antrag ein Mitglied beitragsfrei zu stellen.

  5. Ordensangehörige, soweit sie nicht in einem besoldeten Anstellungsverhältnis an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule stehen, sind beitragsfrei.

  6. Lebenslängliche Mitgliedschaft kann durch einmalige Zahlung von 250,-- € erworben werden.

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