
Mitglieder-Neuanmeldung
Beitragsfestsetzung
Durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung in Osnabrück 2004 wurde folgende Beitragsfestsetzung für die Mitgliedschaft in der Görres-Gesellschaft mit Wirkung ab 01. Januar 2005 getroffen:
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Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt für natürliche und juristische Personen 60,00 €.
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Für Schüler/innen und Studierende sowie für Personen, die sich noch in einem Vorbereitungsdienst befinden, u.a. Assistenten, beträgt der Mitgliedsbeitrag bis zum Eintritt in ein volles Beschäftigungsverhältnis 12,00 €.
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Sind beide Eheleute Mitglieder der Görres- Gesellschaft, so beträgt der Mitgliedsbeitrag für beide Eheleute zusammen 60,00 €.
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Der Präsident wird ermächtigt, in besonderen Fällen (z.B. hohes Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf Antrag ein Mitglied beitragsfrei zu stellen.
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Ordensangehörige, soweit sie nicht in einem besoldeten Anstellungsverhältnis an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule stehen, sind beitragsfrei.
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Lebenslängliche Mitgliedschaft kann durch einmalige Zahlung von 500,-- € erworben werden (gültig ab 5.10.2011, lt. Beiratsbeschluss vom 27.09.2011 in Trier).